- Pflicht zur Amtsverschwiegenheit
- Pflicht f zur Amtsverschwiegenheit duty of secrecy in office; duty of official secrecy
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Amtsverschwiegenheit — Amtsverschwiegenheit, Amtspflicht der Beamten, das, was amtlich zu ihrer Kenntnis kommt und zu den Amtsgeheimnissen gehört, keinem Dritten, der es zu wissen nicht berechtigt ist, mitzuteilen, auch nicht öffentlich bekannt zu machen. Mit Rücksicht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dienstgeheimnis — (secret; secret; segreto), Amtsverschwiegenheit, Geheimhaltung der Wahrnehmungen im Dienste. Die Wahrung des D. ist nach den Vorschriften aller Bahnverwaltungen eine der wichtigsten Dienstpflichten. Kein Beamter darf über das, was amtlich zu… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Beamte — Be|ạm|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Inhaber eines öffentl. Amtes, entweder im Staatsdienst (StaatsBeamte) od. im Dienst einer sonstigen Körperschaft öffentlichen Rechts ● politische Beamte bestimmte höhere Ministerialbeamte, wie z. B. Staatssekretäre… … Universal-Lexikon
Amtspflicht — ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u.a. im Zivilrecht vor (§ 839 BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen… … Deutsch Wikipedia
Aussagegenehmigung — Aussagegenehmigung, öffentliches Dienstrecht: Genehmigung des Dienstvorgesetzten, ohne die ein Beamter oder sonstiger Angehöriger des öffentlichen Dienstes über Angelegenheiten, die der allgemeinen Pflicht zur Amtsverschwiegenheit unterliegen,… … Universal-Lexikon
Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Beamtenrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu… … Deutsch Wikipedia
Zeuge — Beobachter; Augenzeuge * * * Zeu|ge [ ts̮ɔy̮gə], der; n, n: männliche Person, die bei einem Ereignis anwesend war und darüber berichten kann: er war Zeuge des Unfalls; sie sagten als Zeugen vor Gericht aus. Syn.: ↑ Zuschauer. Zus.: Augenzeuge,… … Universal-Lexikon
Beamtenrecht (Deutschland) — Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der… … Deutsch Wikipedia
Steuergeheimnis — Steu|er|ge|heim|nis 〈n. 11; unz.〉 Verpflichtung des Steuerbeamten zur Geheimhaltung seines Wissens über die Vermögensverhältnisse Steuerpflichtiger * * * Steu|er|ge|heim|nis, das: Geheimhaltungspflicht aller Staats , Steuerbeamten im Hinblick auf … Universal-Lexikon
Krankenpflege — Die Gesundheits und Krankenpflege als Beruf umfasst lt. deutscher Übersetzung der Definition des internationalen Pflegeverbandes (ICN) die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen,… … Deutsch Wikipedia